Vertretungskonzept
Zur Sicherstellung eines zuverlässigen Unterrichtsrahmens am Vormittag sollen Unterrichtsausfälle möglichst vermieden werden. Dafür steht unserer Schule eine Vertretungsreserve von zurzeit fünf Stunden wöchentlich zu. Vertreten werden muss bei Ausfällen wegen Krankheit, Fortbildung oder anderen schulischen Verpflichtungen (z. B. Klassenfahrten, Projekten etc.).
Eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz der Vertretungskraft ist eine vertrauensvolle und unkomplizierte Zusammenarbeit des Kollegiums.
Bei Erkrankung einer Kollegin ist vor Unterrichtsbeginn, möglichst bis 7:00 Uhr, die Schulleiterin zu benachrichtigen. Diese stellt einen internen Vertretungsplan auf und verständigt eine pädagogische Mitarbeiterin über den Ausfall der Kollegin. In den ersten beiden Unterrichtsstunden wird die entsprechende Klasse mit Aufgaben und Arbeitsmaterialien nach Angabe des Klassenlehrers oder nach Auswahl durch die Kollegin, die in der entsprechenden Klassenstufeneinheit arbeitet (dabei bilden die Klassen 1 und 2 und die Klassen 3 und 4 eine Einheit), versorgt. Die benachbarten Klassenlehrer übernehmen je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Absprache die Aufsicht für diese Klasse mit. In der Regel ist die eingesetzte pädagogische Mitarbeiterin spätestens zur dritten Unterrichtsstunde vor Ort und kann nach Absprache mit der Klassenlehrerin oder durch den entsprechenden Klassenstufenkolleginnen und gegebenenfalls mit Hilfe der in der Schule zur Verfügung stehenden Materialien als pädagogische Mitarbeiterin eingesetzt werden. So ist eine sinnvolle Fortführung des geregelten Unterrichts und der damit verbundenen Inhalte gewährleistet.
Bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall bereiten die Klassenlehrerin oder entsprechende Fachlehrerinnen Aufgaben und Inhalte der auszufallenden Stunden vor, stellen diese zur Verfügung und besprechen sie im Vorfeld mit der pädagogischen Mitarbeiterin, die dann die Klasse nach diesen Vorgaben betreuen kann.
Sollte mehr als eine Lehrkraft des Stammkollegiums ausfallen oder die pädagogischen Mitarbeiterinnen selbst, werden die Klassen von der Klassenstufenkollegin mit Aufgaben und Arbeitsmaterialien versorgt und beaufsichtigt.
Die Schulleiterin wird in diesem Fall gegebenenfalls Mehrarbeit für anwesende Lehrkräfte anordnen. Nur, wenn absolut unvermeidbar, kann im Notfall eine Klasse nach Absprache mit den Eltern zu Hause bleiben. Ein Betreuungsangebot wird jedoch vor allem für die Kinder berufstätiger Eltern vorgehalten.